Taufe

Taufe

 

Die heilige Taufe ist die Grundlage des ganzen christlichen Lebens und die Bedingung für die anderen Sakramente.

Durch die Taufe werden wir von der Sünde befreit und als Söhne/Töchter Gottes wiedergeboren. Wir werden Glieder Christi und in die Kirche eingegliedert, die sich verwirklicht in einer konkreten Pfarrgemeinde.

 

 

Wir freuen uns über jeden neuen Christen, den wir in unsere Glaubensgemeinschaft aufnehmen dürfen

Bitte melden Sie die Taufe mindestens einen Monat vor dem gewünschten Termin beim Pfarrer an (Tel. 02168/623 66);  mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Wenn Sie Ihr Kind in einer anderen Pfarre taufen lassen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Wohnpfarre. Wenden Sie sich bitte an die Pfarrkanzlei der Wohnpfarre.

Nach der Anmeldung wird ein Taufgespräch vereinbart, bei dem Eltern und Paten mit dem Seelsorger zusammenkommen.

Für die Taufanmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes
  • Geburtsurkunde und Taufschein der Mutter
  • Geburtsurkunde und Taufschein des Vaters
  • Kirchlicher Trauschein der Eltern (bei standesamtlicher Ehe die Heiratsurkunde)
  • Taufschein und Trauschein der Patin / des Paten

Kirchliche Anforderungen an einen Taufpaten/eine Taufpatin

Ein Täufling muss nicht einen Taufpaten/eine Taufpatin haben. Es ist schließlich das Vorrecht der Mutter bzw. der Eltern, das Kind zur Taufe zu bringen. Der Pate/ die Patin kann und soll nur im Einvernehmen bei der christlichen Erziehung helfen. Wenn jemand eingeladen wird, die Patenschaft zu übernehmen, dann wird erwartet:

  • dass er/sie selber getauft ist und der katholischen Kirche angehört. Hinweis: Personen, die nicht (mehr) der katholischen Kirche angehören, können nicht Taufpate oder Taufpatin sein.
  • dass er/sie gefirmt ist
  • dass er /sie mindestens 16 Jahre alt ist
  • dass er/sie – wenn verheiratet – in einer kirchlich geschlossenen Ehe lebt
  • dass er/sie seine/ihre Verpflichtungen gegenüber dem Glauben und der Gemeinschaft der Kirche anerkennt
  • dass er/sie voraussichtlich, auch künftig, gute Kontaktmöglichkeiten zum Patenkind haben wird und sich um sie bemühen wird
  • dass er/sie rechtzeitig seine/ihre eigenen Taufpfarre kontaktiert, damit auf seinem/ihrem Taufschein (dessen Rückseite) der letzte Stand der Eintragungen vermerkt wird.

Diese Aufforderungen drücken die Erwartung aus, dass der Taufpate/die Taufpatin als gutes Vorbild und gute Begleitung für das Kind angesehen wird.