Firmung
Die heilige Firmung bildet, zusammen mit Taufe und Eucharistie,
die Sakramente der christlichen Initiation. Durch die Firmung werden die Gläubigen vollkommener der Kirche verbunden und mit der Kraft des Hl. Geistes ausgestattet.
Die Firmvorbereitung erfolgt normalerweise jedes Jahr in der Pfarre.
Vorzulegende Dokumente:
Firmkandidat:
- Meldezetel des Firmlings, falls die Wohnadresse dem Pfarrer unbekannt ist
- Aktuelle Geburtsurkunde des Firmlings
- Taufschein des Firmlings
- Ausgefülltes Anmeldeformular
Firmpate/Firmpatin
Ein Firmling muss nicht einen Firmpaten/ eine Firmpatin haben. Bei der Firmung kann ihn auch ein Elternteil begleiten, ganz ähnlich der Begleitung eines Firmpaten/ einer Firmpatin. Wenn jemand eingeladen wird, die Firmpatenschaft zu übernehmen, dann wird erwartet:
- dass er/ sie der katholischen Kirche angehört (nicht aus der Kirche ausgetreten ist)
- dass er/ sie selber gefirmt ist
- dass er/ sie mindestens 16 Jahre alt ist
- dass er/ sie – wenn verheiratet – in einer kirchlich geschlossenen Ehe lebt
- dass er/ sie mit der Glaubenslehre und dem Gottesdienst der Kirche vertraut ist
- dass er/ sie – wenn es geht – der Taufpate/Taufpatin des Firmlings ist
- dass er/ sie voraussichtlich auch künftig – gute menschliche Kontaktmöglichkeiten zum Firmling haben wird und sich um sie bemühen wird
- dass er/ sie rechtzeitig seine eigene Taufpfarre kontaktiert, damit aus seinem/ihrem Taufschein (dessen Rückseite) der letzte Stand der Eintragungen vermerkt wird – dieser aktuelle Taufschein ist etwa einen Monat vor der Firmung zur Einsicht vorzulegen (persönlich oder durch den Firmling).
Diese Aufforderungen drücken die Erwartung aus, dass der Firmpate/die Firmpatin als gutes Vorbild und gute Begleitung im Leben des Firmlings angesehen werden kann.